Antragsformular zur Lizenzierung der Musikverwendung
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Parigo diffusera régulièrement les nouveautés et les mises à jours disponibles pour la ParigoMusicStation.
Les mises à jours entraineront un redémarrage automatique de l'application pour les utilisateurs PC Windows. Les utilisateurs Mac devront redémarrer manuellement l'application.
© Alle Rechte vorbehalten. GEMA-Meldepflicht.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
SONOTON stellt den Datenträger samt Software seinen Kunden unentgeltlich als Serviceleistung zur Verfügung. SONOTON leistet keine Gewähr, insbesondere für einen bestimmte Funktion oder einen bestimmten Erfolg der zur Verfügung gestellten Software. SONOTON ist nicht haftbar für jedwede Schäden, die durch die Installation und/oder den Betrieb der Software resultieren, insbesondere nicht für Personenschäden oder beiläufig entstandene, spezielle indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich entgangenen Gewinns, des Verlusts von Daten, Geschäftsunterbrechung oder anderer kommerzieller Schäden oder Verluste die durch die Verwendung der Software oder Dienste entstehen oder damit zusammenhängen.
Die HD MusicStation wird Ihnen von SONOTON zur Verfügung gestellt.
Jegliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Die Verwendung von Musiktiteln ist nach der aktuellen Preisliste zu lizenzieren.
Der Einsatz des Repertoires in Auftragsproduktionen von TV- und Radiosendern mit GEMA-Vertrag ist kostenfrei,
sofern es sich nicht um Werbung sowie Eigen-/Co-Produktionen handelt.
Die Aufführungsrechte und das Recht für die mechan. Vervielfältigung werden durch die GEMA wahrgenommen.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.) Allgemeines:
1.1 Die Musikaufnahmen der SONOTON Music GmbH & Co. KG sind auf Festplatten und im Internet veröffentlicht sowie auch teilweise auf Schallplatten und Compact Discs verschiedener Labels.
1.2 Nach unserem Ermessen stellen wir den Passwortzugang zu unserem Online-Programm, nach Anforderung und Bestätigung unserer AGB durch den Musikbenutzer, kostenlos zum Aussuchen und Herunterladen von Musik zur Verfügung.
1.3 Die Ton- und Datenträger stellen wir auf Anforderung nach unserem Ermessen den Musikbenutzern kostenlos zum Aussuchen von Musik zur Verfügung, sie bleiben jedoch unser Eigentum.
1.4 Sonoton hat, insbesondere bei Nichtverwendung, das Recht, nach einer angemessenen Zeit das Material zurückzufordern, ohne dass es hierzu einer besonderen Begründung oder eines besonderen Rechtsgrundes bedarf. Die mit der Rücksendung verbundenen Kosten (Verpackung, Porto, Fracht usw.) trägt der Kunde.
1.5 Bei nicht fristgerechter Herausgabe des Materials behält sich Sonoton das Recht vor, ersatzweise eine Schutzgebühr in Höhe des Materialwertes zu berechnen. Mit Zahlung dieser Schutzgebühr werden vom Musikbenutzer keinerlei Rechte zur Nutzung der Musik erworben.
1.6 Für Geräusche auf Compact Discs und auf anderen Datenträgern sowie das Geräusche-Angebot im Internet-shop gelten abweichende Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.
Siehe „Geschäftsbedingungen für Geräusche“.
2.) Auftragserteilung:
2.1 Ein Auftrag an Sonoton gilt als erteilt, sobald der Musikbenutzer eine unserer Musikaufnahmen zur kommerziellen oder privaten Verwertung kopiert, in einer Produktion verwendet, oder direkt einsetzt.
2.2 Mit dem Auftrag akzeptiert der Musikbenutzer unsere Preisliste und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und übernimmt die Verpflichtung, uns über den Einsatz der Musik zu informieren.
2.3 Diese schriftliche Information muss Aufschluss geben über Titel, Komponist, Label, Tonträgernummer und überspielte Zeit.
2.4 Weiterhin ist die Art der Produktion zu melden (z.B. Industriefilm, Werbespot u.a.) und das Gebiet, in dem der Einsatz der Produktion erfolgen soll.
2.5 Die Musikmeldung (Lizenzantrag oder Kopiermeldung) an uns muss spätestens zwei Wochen nach Verwendung der Musik, jedoch immer vor der Nutzung (Veröffentlichung, Ausstrahlung, Vervielfältigung etc.) der damit erstellten Produktion(en) bei uns erfolgen.
2.6 Mit Zustellung der Rechnung- und Verwertungsgenehmigung durch SONOTON kommt der Lizenzvertrag zustande.
3.) Lizenzierung durch Dritte:
Alle, die unsere Musikaufnahmen für Dritte verwenden (Agenturen, Tonstudios, Produktionen, etc.) und wünschen, dass unsere Rechnung direkt an den Auftraggeber geht, sind verpflichtet, uns durch eine Kopiermeldung über die einem Dritten ausgehändigten Aufnahmen zu informieren und den Auftraggeber über unsere Geschäfts-bedingungen in Kenntnis zu setzen.
4.) TV-Auftragsproduktionen:
4.1 Die Lizenzierung von Musikaufnahmen für TV-Auftragsproduktionen der öffentlich/rechtlichen Fernsehanstalten und Privatsender mit GEMA-Vertrag, deren TV-Sendung in einem EG-Land, oder in der Schweiz erfolgt, erfolgt - mit Ausnahme von Werbesendungen - im Verhältnis des Senders zur GEMA.
4.2 Der Musikbenutzer hat die Pflicht, die verwendeten Titel, Kompositionen u.a. ordnungsgemäß auf den vom Fernsehen oder von der GEMA zur Verfügung gestellten Meldeformularen einzutragen und diese weiterzuleiten. Eine Kopie davon ist an uns zu schicken.
4.3 Mit Abgabe dieser Listen gilt unsererseits die Genehmigung zur Verwendung unserer Musikaufnahmen als erteilt.
4.4 Eigen- und Co-Produktionen für und mit TV-Sendern, sind entsprechend Preisliste und AGB zu lizenzieren.
5.) Preise und Zahlungsbedingungen:
5.1 Maßgeblich ist unsere am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste.
5.2 Aufgrund der uns übersandten Meldung (Lizenzantrag) berechnen wir die Verwertungsrechte.
5.3 Falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist unsere Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs-datum rein netto zu bezahlen.
6.) Gewährleistung und Eigentumsvorbehalt:
6.1 Jegliche Verwendung unserer Musikaufnahmen (oder auch Teile daraus) ohne Verwendungsmeldung an uns ist untersagt.
6.2 Für jede Musikverwertung, die über den Umfang und Art der erteilten Lizenz hinausgeht, oder die ohne Einräumung einer Rechtsbefugnis erfolgt, wird mindestens die doppelte Gebühr fällig, die sonst anhand der gültigen Preisliste für die vertragsgemäße Verwertung berechnet werden würde.
6.3 Von uns zu vergebende Rechte gelten erst nach Bezahlung unserer Rechnung als erteilt.
6.4 Sonoton ist aufgrund einer nicht eingehaltenen Zahlungsfrist ohne weitere Aufforderung oder Hinweis berechtigt, einen oder mehrere evtl. dritte Nutzer der Produktion über die unlizenzierte Verwendung zu unterrichten und die Gebührenforderung an diese(n) zu stellen.
6.5 Des Weiteren ist Sonoton berechtigt jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Verkauf und/oder Ausstrahlung der Produktion bis zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs zu unterbinden, gegebenenfalls durch einstweilige Verfügung.
6.6 Sonoton stellt den Musikbenutzer von Ansprüchen Dritter (Komponisten, Musiker, Dirigenten, Produzenten) im Hinblick auf die ordnungsgemäß bei uns erworbenen Herstellungs-/ Synchronisationsrechte, gemäß Rechnung und Verwertungsgenehmigung, frei.
Eine Ausnahme bilden die Ansprüche von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
6.7 Alle von uns erteilten Genehmigungen zur Verwendung unserer Aufnahmen sind nicht exklusiv.
7.) Haftung:
7.1 Sonoton haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
7.2 Für leicht fahrlässiges Verhalten haftet Sonoton nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Vertragspartner gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Falle der Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gemäß Ziffer 7.2 ist die Haftung von Sonoton auf den vorhersehbaren sowie typischen Schaden beschränkt.
7.4 Die Haftung von Sonoton nach Ziffer 7.2 und 7.3 ist der Höhe nach maximal auf den Betrag beschränkt, den der Musikbenutzer pro Auftrag für die Leistungen von Sonoton an Sonoton zahlt.
7.5 Sonoton haftet nicht dafür, dass die Internetseite und/oder die zur Verfügung gestellte Hardware von Sonoton und deren Programme und sonstigen Inhalte ohne Unterbrechungen oder mangelfrei funktioniert, dass alle oder einzelne Bereiche und/oder Angebote jederzeit verfügbar oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
7.6 Insbesondere sind Störungen, die einen Zugriff auf die Internetseite von Sonoton verhindern, dann nicht von Sonoton zu vertreten, wenn die zeitweilige Unterbrechung und/oder Beschränkung des Zugangs oder der Datenübermittlung auf höherer Gewalt beruht oder auf die Störung von Übertragungswegen außerhalb der Systemgrenzen von Sonoton (insbesondere des Internets oder von Telekommunikationsnetzen) zurückzuführen ist.
7.7 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus einer abgegebenen Garantie oder aus verschuldensunabhängiger Haftung, wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.8 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Sonoton. Sie gelten für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, auch solche aus Delikt.
8.) Urheberrechte:
8.1 Die Aufführungsrechte und das Recht für die mechanische Vervielfältigung, der in unseren Aufnahmen produzierten Kompositionen, werden durch die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Berlin und München) wahrgenommen.
8.2 Diese Rechte sind vom Musikbenutzer bei der GEMA einzuholen.
9.) Tonträgerrechte:
9.1. Die Rechte für die Nutzung der Musikaufnahme(n) sind bei uns einzuholen, soweit der Erwerb nicht durch einen direkten Vertrag mit der GVL (Gesellschaft für Leistungsschutzrechte, Berlin), oder über die GEMA im Auftrag der GVL erfolgt.
9.2. Bei Lizenzierung der Nutzungs-/Synchronisationsrechte zur Herstellung einer Produktion, werden die Rechte für die Tonträgervervielfältigung nicht separat von uns berechnet.
10.) Unwirksame Bestimmungen:
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwa unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. Vielmehr ist die etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung erfüllt.
11.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Sonoton Music GmbH & Co. KG, 81669 München, Schleibingerstraße 10.
Der vereinbarte Gerichtsstand gilt nur für Vollkaufleute.
SONOTON Music
GmbH & Co. KG
München, November 2009